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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
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LG1
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am 28. 8. 2003 um 08:49 |
Hallo,
die steuerliche Einstufung von Personenwagen ändert sich nach dem Umbau auf Autogas nicht. (bei Erdgas übrigens auch nicht) Der steuerliche Vorteil liegt ausschließlich im Kraftstoffpreis. Das liegt daran, daß die Fahrzeuge nach dem Umbau bivalent sind, also mit Flüssiggas oder Benzin betrieben werden können. Deshalb wird bei der Steuereinstufung die schlechtere Abgasemission zugrunde gelegt. Das ist die im Benzinbetrieb. Die Ersparnis hat man also immer beim tanken. Aber das lohnt sich ja auch, oder?
Für weitere Fragen stehe ich unter twalsdorf@lg1.de gerne zur Verfügung.
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Helldorado
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am 17. 8. 2003 um 20:30 |
Hallo, ich will einen MB 230 mit H kennzeichen und einen Chevy caprice BJ 82 umrüsten. Ändert sich da steuerlich was?
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